Schritt für Schritt zur Förderung

Die Förderung der SozialstiftungNRW folgt einem klar strukturierten Prozess. Hier erfahren Sie, ob Ihr Projekt gefördert werden kann und wie Sie die Förderung beantragen. Grundsätzlich ist eine Förderung sowohl für einmalige Investitionen – etwa bei Bauprojekten – genauso möglich wie für laufende Personal- und Sachausgaben von Projekten.

Auf einen Blick: Können wir Ihr Projekt fördern?

Eine Förderung durch die SozialstiftungNRW ist möglich, wenn Ihr Projekt diese Bedingungen erfüllt:

  • Ihre Organisation ist nach den Regeln unserer Stiftung grundsätzlich förderfähig.
  • Ihre Organisation ist Mitglied in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege NRW – also bei der AWO, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Jüdischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihre Einrichtung ist eine juristische Person – also beispielsweise eine GmbH oder ein e. V. – und im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig.
  • Ihre Einrichtung bzw. Ihr Projekt ist in NRW angesiedelt.
  • Ihr Projekt kann nicht durch eine Regelfinanzierung oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit umgesetzt werden (Subsidiaritätsgrundsatz).
  • Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf. 
Zwei Personen diskutieren gemeinsam ein Dokument in einem Büro oder Besprechungsraum.

So funktioniert Ihre Antragsstellung.

  1. Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege auf, stellen Ihr geplantes Förderprojekt vor und stimmen es ab. Von Seiten des Spitzenverbands erfolgt eine Empfehlung für die bestmögliche Förderung Ihres Projektes.
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Regelungen in den Sonderprogrammen. Die Antragsvoraussetzungen für die Sonderprogramme sind im jeweiligen Förderaufruf definiert.
     
  2. Sollte der für Sie zuständige Spitzenverband eine Förderung durch die SozialstiftungNRW als aussichtsreich ansehen, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes, unter info@sw.nrw.de anfragen und vereinbaren.
     
  3. Ihr Spitzenverband erstellt eine Stellungnahme zu dem Projekt und beurteilt die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Diese wird in das Förderportal der SozialstiftungNRW hochgeladen.